Auswertung Barrierecheck Rathaus Großschirma

Auf dieser Seite finden Sie die Ergebnisse des Barrierechecks im Rathaus Großschirma.

Gesamteinschätzung

Das Objekt ist nicht barrierefrei.

Es wird empfohlen, eine Begleitperson in die Behörde mitzunehmen.

Termine müssen telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

Stand: 15. November 2022

Die Anbindung an den ÖPNV ist über den Haltepunkt Straßenkreuzung B 101 gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass man von der Haltestelle aus ca. 400 Meter zu Fuß entlang der Hauptstraße zurücklegen muss. Anschließend geht man nach links und bei der nächsten Abbiegung nach rechts zum Stadtverwaltungs-Haus II.

Es ist ein barrierefreier Parkplatz auf links neben dem Stadtverwaltungs-Haus II vorhanden.

Vor der Eingangstür ist auf der linken Seite eine Rampe für die Rollstuhlfahrer und links eine Treppe mit zwei Stufen, welche nicht markiert sind. Es wird angemerkt, dass es nach der Eingangstür eine kleine Absenkung in das Gebäude gibt. Auf der linken Seite an der Wand ist die Informationstafel. Zum Bürgerbüro und Einwohnermeldeamt geht man den Gang geradezu entlang, vor der Treppe in das Obergeschoss muss man nach rechts abbiegen. Die Tür zu diesem Bereich ist immer geschlossen, daher ist die Klingel rechts an der Wand, eine für das Bürgerbüro und die andere für die Meldestelle, zu benutzen. Nach der Eingangstür zu diesem Bereich der Stadtverwaltung ist hinter der ersten Tür auf der rechten Seite das Bürgerbüro und zum Einwohnermeldeamt geht es durch die zweite Tür. Auf der linken Seite befindet sich der Wartebereich.

Die ausgewiesene barrierefreie Toilette ist hinter dem Wartebereich auf der linken Seite.

Genauere Angaben

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